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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

da Sie sich offensichtlich nicht die Mühe machen, Post von Ihren Opfern (11. 11. 04) zu lesen, hier nochmal dasselbe als Einschreiben. Eine Ihrer Mitarbeiterinnen hat telefonisch mehr oder weniger offen zugegeben, dass das der einzige Weg ist, überhaupt Briefe an Sie zu schreiben, die keine Anmeldungen sind.

Hiermit kündige ich zum dritten und vierten Mal (siehe Anlage) meine nie beantragte Mitgliedschaft, Teilnehmernummer XXX XXX XXX zum 01.08.2002, mit der Bitte, diesmal was für mein Geld zu tun und mir die Abmeldung zu bestätigen. In Ihren Unterlagen befindet sich eine Kopie Ihres Anmeldeformulars (28.08.02), auf dem steht, dass ich weder Fernseher noch Radio besitze.

Ich sehe ja selber ein, dass es ein Fehler war, auf Vernunft zu hoffen, aber seit November 2003 wohne ich in Helmstadt. Sehen Sie bitte in Ihren Unterlagen nach, jemand zahlt hier seit Jahren GEZ-Steuer für die Geräte in diesem Haus. Wenn Sie sich also außerstande sehen, eine Kündigung zum August 02 zu akzeptieren, bestätigen Sie mir mindestens den November 03. Und Sie können froh sein, dass ich nicht die GEZ bin, sonst würde ich gleich eine Rechnung über frei erfundene Leistungen rückwirkend bis zu meiner Geburt mitschicken.

Der freundliche Gerichtsvollzieher hat meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt: Die GEZ hat ihre eigene Legislative und darf selber die Zwangsvollstreckung entscheiden. Das habe ich nicht gewusst, die entsprechende Passage meines vorherigen Schreibens können Sie also vergessen. Ach, haben Sie schon? Mit Ihrem, äh, meinem Geld können Sie irgendwann rechnen, wenn ich weiß, wieviel ich wirklich zahlen muss und so viel dann auch habe.

Jetzt zufrieden? Wenigstens einer abgegangen beim Gedanken, wieder einen armen Schlucker abzuziehen? Dann wischen Sie jetzt Ihre Tastatur wieder sauber und gewähren mir Einsicht in die Daten, die Sie anscheinend sehr schlampig über mich führen, deren Herkunft und Verwendung. Ich wüsste gern, wie sowas passieren kann. Ich bin nicht reich und ich sehe nicht, wo ich irgendeine Leistung von Ihnen erhalten habe, die nicht bezahlt wurde.

Nach dem Datenschutzgesetz habe ich ein Recht auf sowas, strengen Sie vielleicht für die Zukunft die hauseigene Gesetzgebung an, dass sowas nicht mehr passiert. Bis dahin bitte die deutschen Gesetze beachten und meiner Bitte nachkommen, sonst plärre ich in alle Datenschutzbeauftragtenohren, die ich finden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Gleich

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