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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. November 2004 haben Sie das Amtsgericht Würzburg mit einem Vollstreckungsersuchen angeschrieben, und ich habe prompt Post von ihnen erhalten. Leider waren Sie wieder nicht in der Lage, die Realität zu verstehen.

Zunächst einmal habe ich damals in Hannover vergeblich versucht, einem Ihrer Mitarbeiter schriftlich zu erklären, dass ich keine empfangsfähigen Geräte (nein, auch kein Auto mit Radio, nämlich gar kein KFZ) besitze. Ein Monitor ist kein Fernseher, wage ich zu behaupten. Das war natürlich ein Fehler, weil bei euch anscheinend schlecht trainierte Schimpansen arbeiten, die mir gleich rückwirkend ein paar Monate berechnen wollten. Ich habe darüber ehrlich gelacht und es weggeworfen, offensichtlich war das aber Ihr Ernst.

Seit November 2003 wohne ich in Helmstadt, wie Ihnen nicht entgangen sein kann, da Sie mir Briefe auch hierher schreiben. Und ja, hier stehen GEZ-pflichtige Geräte! Jetzt werden Sie aber nicht gleich feucht in der Hose, für diesen Haushalt wird seit Jahren Gebühr an Sie entrichtet. Nicht ganz unerwartet waren Sie nicht in der Lage, diesen einfachen Umstand zu erkennen, geschweige denn begreifen, denn Sie berechneten mir offensichtlich auch weiterhin Gebühren. Soviel zu den Hintergründen, ich hege keinerlei Hoffnung, dass Sie mir folgen können oder überhaupt deutsch sprechen.

Hiermit kündige ich also meine nie beantragte Mitgliedschaft bei der GEZ, Teilnehmernummer XXX XXX XXX. Die Forderungen, die Sie an mich stellen, haben Sie sich von vorne bis hinten einfach aus dem Arsch gezogen, daher werde ich sie nicht begleichen. Ich habe von Ihnen nie einen ordentlichen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, Ihre Ansicht „Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt“ teile ich daher nicht. Vielleicht sind Sie ja imstande, Ihre eigenen Formulare zu verstehen, daher zur Sicherheit als Anlage Ihr Abmeldeformular. Bitte bestätigen Sie die Abmeldung.

Desweiteren möchte ich Sie bitten, mir Einsicht in sämtliche über mich gespeicherte Daten zu gewähren und mir Auskunft über deren Nutzung und Herkunft zu erteilen. Nach dem Datenschutzgesetz habe ich darauf ein Anrecht. Geben Sie mir doch überdies Auskunft über die technischen und vor allem persönlichen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Hause. Wenn Sie sich aus Sicherheitsgründen zu Letzterem nicht in der Lage sehen, wenden Sie sich an den Landesdatenschutzbeauftragten, damit der mir klar sagen kann, ob meine Daten sorgfältig behandelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Gleich

 

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